Der
finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf macht das Fahrrad-Leasing zu einer attraktiven Möglichkeit. Denn ein Arbeitnehmer kann beim Bike-Leasing, bzw. E-Bike-Leasing
im Vergleich zum herkömmlichen Kauf, bis zu 37% und mehr der Anschaffungskosten sparen.
Durch den Erlass der Finanzbehörden kann die
0,25%-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, auch für Diensträder angewendet werden und gilt auch
für das E-Bike Leasing.
Das bedeutet: Unternehmen können Arbeitnehmern maßgeschneiderte Mobilitätslösungen anbieten und gleichzeitig von den neuen Regelungen zu Fahrrädern, Pedelecs bzw. S-Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells (geldwerter Vorteil) profitieren.
Dabei werden die vom Arbeitgeber erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, welche die monatlichen Raten aus ihrem Bruttogehalt finanzieren.